1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Capitol Mannheim und seinen Besucher/innen. Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart. Die Geschäftsbedingungen hängen aus und können so zur Kenntnis genommen werden.

2. Veranstaltungen

2.1 Die Veranstaltungen mit den Anfangszeiten werden im Internet auf der Homepage capitol-mannheim.de unter der Rubrik Spielplan bekannt gegeben. Änderungen bleiben dem Capitol Mannheim vorbehalten. Sollten sich Änderungen ergeben, die den Anfang oder das Datum einer Veranstaltung betreffen, wird sich das Capitol Mannheim bemühen, die Besucher unverzüglich darüber zu informieren. Für Ankündigungen und Veröffentlichungen, insbesondere wenn diese durch Dritte (z. B. Presse) erfolgen, übernimmt das Capitol Mannheim keine Gewähr. 

2.2 Dies gilt auch für den Fall, dass eine Veranstaltung tatsächlich nicht stattfinden kann.

2.3 Vor der Anfahrt zu der Veranstaltung ist der Besucher daher verpflichtet, sich auf der Homepage capitol-mannheim.de darüber zu informieren ob, wann und wo konkret die Veranstaltung tatsächlich stattfindet. Sollte eine Veranstaltung aus Gründen, die nicht in der Verantwortung des Capitol Mannheim liegen, ausfallen, besteht kein Anspruch auf Erstattung von entstandenen Kosten, sofern das Capitol Mannheim unverzüglich nach Kenntnisnahme der Hinderungsgründe auf der Homepage darüber informiert hat. 

3. Öffnungszeiten

Der Vorverkaufsschalter und der telefonische Vorverkauf sind zu den auf der Homepage des Capitol Mannheim angegebenen Zeiten geöffnet.

4. Kartenverkauf, Bestellungen und Reservierungen

4.1 Der Kartenvorverkauf beginnt zu den in den Veröffentlichungen des Capitols Mannheim genannten Zeitpunkten.

4.2 Das Capitol Mannheim behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl der Karten, die pro Person verkauft werden, sowie den Verkauf in zeitlicher Hinsicht, im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken. Die für den Kartenverkauf bereitgestellten Kartenkontingente sind insbesondere von den vertraglichen Verpflichtungen des Capitol Mannheim mit Besucherorganisationen abhängig. Ein Anspruch auf bestimmte Kontingente oder Plätze besteht nicht.

4.3 Kartenbestellungen per Telefon, werden mit Beginn des Kartenvorverkaufs in der Reihenfolge ihres Eingangs zeitgleich mit dem Verkaufsbeginn an den Vorverkaufsstellen bearbeitet. Bestellte Karten gelten ab Bestellung als vorläufig reserviert. Je nach Veranstalter wird bei Bestellung der Karten eine Reservierungsfrist mitgeteilt. Nach Ablauf dieser Frist kann das Capitol Mannheim anderweitig über die Karten verfügen. Die Bestellung wird erst mit Bezahlung der Karten verbindlich. Bis zur vollständigen Bezahlung der Karten verbleiben die Karten im Eigentum des Capitol Mannheim. Nach erfolgter Bezahlung können die Karten auf Wunsch des Bestellers entweder an der Kasse hinterlegt oder dem Besteller gegen Zahlung einer Versandpauschale in Höhe von € 3,90 zugesandt werden. Dies gilt nicht, wenn die Karten elektronisch zum Selbstausdrucken übermittelt werden. Ein Widerrufsrecht besteht nicht. 

4.4 Beim Versand der Karten trägt der Käufer das Versandrisiko. Bei Verlust ist das Capitol Mannheim nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Für den Versand wird eine Bearbeitungs- und Versandgebühr in Höhe von € 3,90 erhoben, die mit Bezahlung der Karten fällig ist. Dies gilt nicht, wenn die Karten elektronisch zum Selbstausdrucken übermittelt werden. Hinterlegte Karten, die nicht abgeholt werden, werden nicht ersetzt. Bei kurzfristigen Bestellungen ist es möglich, die reservierten Karten an der Kasse zu bezahlen. Die Karten bleiben bis eine halbe Stunde vor Beginn der Vorstellung reserviert und gehen, wenn sie bis dahin nicht abgeholt und bezahlt wurden, in den freien Verkauf.

4.5 Eintrittskarten für die Veranstaltungen des Capitol Mannheim können auch per Internet über das Online-Buchungssystem eventim.de der Firma CTS EVENTIM AG & Co. KGaA oder die Reservix GmbH gebucht werden. Für die Leistungen des Software-Anbieters haftet das Capitol Mannheim nicht. Im Falle einer fehlerhaften Buchung, die auf Leistungen der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA oder der Reservix GmbH zurückzuführen ist, oder eines Kartenstornos durch Ausfall oder Verlegung eines Vorstellungstermins, können die angefallenen Vorverkaufsgebühren und Kosten des Zahlungsverkehrs nicht vom Capitol Mannheim erstattet werden. 

4.6 Capitol Betriebs GmbH ist ebenso Vorverkaufsstelle. Die Veranstaltungen, die im Capitol stattfinden können auch Fremdveranstaltungen sein. Informationen zum jeweiligen Veranstalter entnehmen Sie den einzelnen Veranstaltungen auf der Homepage.
Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Möglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
Bei Ausfall oder Verlegung einer Veranstaltung gelten die Regelungen des jeweiligen Veranstalters. Ansprüche des Kunden, vor allem auf Rücknahme der Tickets und Erstattung des bezahlten Kartenpreises, sind gegenüber dem jeweiligen Veranstalter geltend zu machen. Die Entscheidung über Art und Umfang der Rückabwicklung obliegt dem Veranstalter der Veranstaltung.
 

5. Verlust, Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten

5.1 Für missbräuchlich genutzte oder verlorene Eintrittskarten leistet das Capitol Mannheim keinen Ersatz. Dies gilt bei Verlust der Eintrittskarte dann nicht, wenn eine Karte mit Platzreservierung im Capitol Mannheim, für eine eigene Veranstaltung des Capitol Mannheim, welche auch im Capitol Mannheim abgehalten wird, erworben wurde und der Käufer vor Beginn der Veranstaltung nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er erworben hat. Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt.

5.2 Besetzungsänderungen sowie sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs oder Fälle von höherer Gewalt (Verkehrsbehinderung, Krankheit, Streik, Witterung u. a.) berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Wird anstelle der Veranstaltung, welche beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, eine andere Veranstaltung abgehalten, können gekaufte Karten zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird dann erstattet. Insbesondere werden nutzlose Aufwendungen des Besuchers wie Fahrt- oder Übernachtungskosten etc. nicht ersetzt.

5.3 Gutscheine können gegen Eintrittskarten eingetauscht werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich, es sein denn der Gutschein wurde für eine bestimmte Veranstaltung ausgestellt, welche nicht stattfindet. Besetzungsänderungen sowie sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs oder Fälle von höherer Gewalt (Verkehrsbehinderung, Krankheit, Streik, Witterung u. a.) berechtigen nicht zur Barauszahlung.

5.4 Eintrittskarten die im Rahmen eines Gewinnspiels gewonnen wurden, wurden vom Capitol Mannheim unentgeltlich zur Verfügung gestellt und sind nicht übertragbar. Bei Nichtdurchführung der Veranstaltung verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit und es besteht kein Anspruch auf Ersatz.
 

6. Garderobe

6.1 Mäntel, Schirme, große Taschen etc. können beim zuständigen Garderobenpersonal abgegeben werden. Für die Garderobe wird eine gesonderte Gebühr erhoben.

6.2 Bei Abgabe der Garderobenstücke wird eine Garderobenmarke ausgegeben. Die aufbewahrten Garderobenstücke werden bei Rückgabe der Garderobenmarke ohne Prüfung der Berechtigung an den Besitzer der Marke ausgehändigt

6.3 Bei Verlust der Garderobenmarke können die Garderobenstücke erst herausgegeben werden, nachdem alle übrigen Besucher ihre Kleidungsstücke abgeholt haben. Der Besucher ist in diesem Fall verpflichtet, dem Garderobenpersonal seinen Namen, Adresse und Telefonnummer anzugeben. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sowie der Verlust der Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen

6.4 Für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände haftet das Capitol Mannheim nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers.
 

7. Fundsachen

Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass-bzw. Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen. Gegenstände jeder Art, die in Räumen des Capitol Mannheim gefunden werden, sind beim Einlass-bzw. Garderobenpersonal abzugeben. Die Gegenstände werden vom Capitol Mannheim zum Ablauf von 3 Monaten aufbewahrt. Im Übrigen gelten die §§ 978 ff. BGB

8. Bild- und/oder Tonaufnahmen

8.1 Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen von Veranstaltungen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Das Fotografieren während der Veranstaltung ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Veranstaltung einzubehalten. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Veranstaltung festgehalten sind, wird vom Capitol Mannheim eingezogen und verwahrt und kann erst nach Löschung der Aufzeichnungen wieder an den Eigentümer ausgehändigt werden. Zuwiderhandlungen können nicht nur Schadenersatzansprüche auslösen, sondern sind auch strafbar.

8.2 Für den Fall, dass das Capitol Mannheim eine Veranstaltung aufzeichnet oder aufzeichnen lässt, erklären sich die Besucher damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
 

9. Persönlichkeitsrechte / Programmmitwirkung

Bei der Veranstaltung wirkt der Zuschauer im Programm mit und erklärt sich hiermit als Besucher der Veranstaltung damit einverstanden, dass er möglicherweise bei der Ausstrahlung der Aufzeichnung dieser Veranstaltung via Rundfunk und/oder TV oder Ihrer sonstigen Verwertung (insbesondere Presse) im Bild zu sehen ist. Im Falle einer Aufzeichnung wird dies durch Aushang im Veranstaltungsort bekannt gemacht.

10. Hausrecht

10.1 Das Capitol Mannheim übt in allen seinen Räumlichkeiten das Hausrecht aus. Seine Vertreter sind berechtigt, im Rahmen seines Hausrechtes Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird.

10.2 Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen, sofern eine Platzreservierung vorliegt. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Eintrittskarte besitzt, kann das Capitol Mannheim Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen.

10.3 Die Mitnahme von im Capitol Mannheim erworbenen Speisen und Getränken in den Veranstaltungsraum und der dortige Verzehr sind grundsätzlich gestattet, es sei denn der Künstler der Veranstaltung spricht sich hiergegen aus. Dies wird dann bei Beginn der Veranstaltung mitgeteilt. Speisen und Getränke, welche außerhalb erworben wurden, dürfen nicht im Capitol Mannheim verzehrt werden.

10.4 Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten des Capitol Mannheim nicht gestattet. 

10.5 Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Capitol Mannheim sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

10.6 Das Mitbringen von Tieren ist verboten
 

11. Haftung

Für Personenschäden haftet das Capitol Mannheim im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haftet das Capitol Mannheim, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung.
 

12. Datenschutz

Siehe Datenschutzerklärung auf der Homepage

13. Anwendbares Recht

Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14. Inkrafttreten

Diese AGB treten am 13.01.2022 in Kraft.